CO2-Abgabe

Bundesweite CO2-Abgabe seit 2021

Die Bundesregierung erhebt auf alle fossilen Brenn- und Kraftstoffe eine CO2-Abgabe. Diese wird seit dem 01. Januar 2021 in allen Bundesländern erhoben. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das einen nationalen Zertifikate-Handel* für Brennstoffemissionen vorsieht.

Wie verändern sich die Kosten?

Die CO2-Abgabe fällt beim Kauf von Erdgas, Diesel und Benzin ebenso an wie bei der Heizöllieferung. Diese ist in 2021 bei 25 € pro Tonne CO2 gestartet, beträgt mittlerweile 30 €/t CO2 und soll bis 2025 stufenweise auf 55 € angepasst werden. In einem beispielhaften Dieselpreis von 2,00 Euro/l (brutto) sind somit Mehrwertsteuern in Höhe von 31,93 ct, Energiesteuern in Höhe von 47,07 ct sowie auf Basis von 30 €/t CO2 eine CO2-Abgabe von 9,5 ct/l (netto) bzw. 11,35 ct/l (brutto) enthalten.

Nach der Einführungsphase sollen ab 2026 die CO2-Zertifikate* per Auktion versteigert werden. Der Preis wird dann durch Angebot und Nachfrage bestimmt und kann bis zu 65 € pro Tonne CO2 kosten.

Was bedeutet die CO2-Abgabe für die Kraftstoff-Bestellung?

Tag für Tag ist Ihr Fuhrpark im Einsatz. Dabei entstehen unweigerlich Emissionen wie CO2 und andere Schadstoffe. Durch intelligente Routenplanung lassen sich einige dieser Emissionen vermeiden. Die Entscheidung für Qualitätskraftstoffe hilft, CO2-Emissionen zusätzlich zu reduzieren. Mit unseren Qualitätskraftstoffen Aral SuperDiesel und PremiumDiesel bleiben die Motoren Ihrer Fahrzeuge sauber. Das senkt den Kraftstoffverbrauch Ihrer Flotte und reduziert somit CO2-Emissionen.

Wer kauft die Zertifikate ein?

Die CO2-Abgabe und damit der Zertifikate-Einkauf wird nicht von den Verbrauchern selbst entrichtet, sondern von den sogenannten Inverkehrbringern der ersten Handelsstufe von Kraft- und Brennstoffen, vereinfacht gesagt also den Herstellern. Reine Energieverbraucher müssen somit keine Zertifikate erwerben.

Welches Ziel hat die CO2-Abgabe?

Die Einführung einer CO2-Bepreisung für Brennstoffe ist ein zentrales Instrument eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele für 2030. Der Emissionshandel soll die in den Strompreis einkalkulierte Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage mitfinanzieren und so zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen. Die CO2-Abgabe wird nicht von den Verbrauchern selbst entrichtet, sondern von den Anbietern der Ware.

Sie haben Fragen zur CO2-Bepreisung und dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung? Rufen Sie uns an unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 2033301.

Bedeutet CO2-Abgabe gleich klimaneutral?

Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Außerdem wird die steuerliche Entfernungspauschale angehoben und eine Mobilitätsprämie gewährt sowie Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gefördert. Für eine Klimaneutralität müssen Produkte, Prozesse oder unternehmensbezogene Emissionen allerdings global ausgeglichen sein. Dies erfordert Ausgleichsprojekte, die das CO2 an anderer Stelle wirklich einsparen oder aus der Atmosphäre aufnehmen. Die CO2-Abgabe hat somit auf die Klimaneutralität von Mineralölprodukten keine Auswirkung.

*Was ist der Zertifikate-Handel?

Neben dem bereits bestehenden europäischen Emissionshandel gibt es in Deutschland seit 2021 ein nationales Emissionshandelssystem. Dieses gilt für alle auf den Markt gebrachten und CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffe. Aus diesem Grund sind seit 2021 auch Privathaushalte betroffen. Der nationale Emissionshandel startete nach der Bund-Länder-Einigung mit einer fixen CO2-Abgabe von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021. Nach der Einführungsphase ab 2026 wird der Zertifikate-Preis dann durch Versteigerungen ermittelt. D.h. die Zertifikate werden ähnlich wie an einer Börse gehandelt. Der Preis pro Tonne CO2 wird damit durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt.

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