Einigung über Ausgestaltung der staatlichen Hilfen für Heizölkunden

Nachdem Ende 2022 bereits die Erdgas- und Strompreisbremsen festgelegt wurden, mussten sich Verbraucher, die mit nicht leitungsgebundenen Wärmeenergieträgern (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas etc.) heizen lange gedulden, dass auch sie von Entlastungen profitieren können.
Nun gibt es erste Informationen, wie Haushalte, die mit Heizöl heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren und rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten.

Wer kann die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen?

Damit ein Haushalt die staatliche Unterstützung erhält, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Mindestens eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021. Hierbei werden die Kosten aus dem Jahr 2022 mit dem Durchschnittspreis des Jahres 2021 verglichen. Dieser Referenzpreis wurde von Bund und Ländern für Heizöl auf 71 Cent inklusive Mehrwertsteuer

    Von den Kosten, die über die Verdopplung gegenüber 2021 hinausgehen, erhalten betroffene Privathaushalte 80 % erstattet.
    Der Zuschuss berechnet sich mit folgender Formel: 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x 0,71 x Bestellmenge)

Beispiel:
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl in 2022 zum Preis von 1,60 €/l.
Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis= 0,71 €/l)

Berechnung:
0,8 x ((3.000 x 1,6 €) - 2 x (3.000 x 0,71 €))
Es ergibt sich eine Förderhöhe von 432 €

  • Der Zeitraum der berücksichtigten Rechnungen liegt zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.12.2022. Ausschlaggebend ist das Lieferdatum (Ausnahme: Nachweisliche Bestellung im Entlastungszeitraum – also bis 01.12.22 – jedoch verspätete Lieferung bis 31.03.23).

  • Die Berechnung ergibt einen Erstattungsbeitrag von mind. 100 € pro Haushalt. Der maximale Gesamtentlastungsbetrag liegt bei 2.000 € pro Haushalt.

  • Für das Antragsverfahren sind die folgenden Nachweise erforderlich:
    - Rechnungen
    - Kontoauszüge/Belege für die Zahlungen
    - Strafbewehrte Eigenerklärung der Antragsteller.

Neben Eigentümern von Heizungsanlagen können auch Mieter entlastet werden. In diesem Fall müssen die Eigentümer oder auch Wohnungsbaugesellschaften als Direktantragsteller die Hilfe beantragen und die Förderung an die Mieter weiterleiten, d.h. die Mieter müssen nicht selbst tätig werden.

Die Verbraucherzentrale bietet einen unverbindlichen Rechner zur Ermittlung des eigenen Erstattungsanspruchs. Hier können Sie vorab berechnen, wie hoch Ihre Erstattung ausfallen würde.

Wie kann man die staatlichen Hilfen beantragen?

Die Erstattung wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei Ihrem Bundesland beantragt werden. Hierzu wurden Portale eingerichtet, um ein digitales Antragsverfahren zu ermöglichen.

Diese Portale sind inzwischen zum Teil freigeschaltet (Stand 25. Mai 2023):

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der zu erwartenden Vielzahl an Anträgen es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023.

Als Ihr Heizölpartner möchten wir Sie bestmöglich unterstützen. Deshalb werden wir neue Entwicklungen und zusätzliche Informationen an dieser Stelle ergänzen, sobald wir diese bekommen.